Forwarddarlehen

Bei der Immobilienfinanzierung steht Planungssicherheit  an erster Stelle. Mit dem Forward-Darlehen wird bereits heute bis zu 60 Monate im Voraus die Kondition für das auslaufende Darlehen in Höhe der Restschuld zum Zeitpunkt der Anpassung gesichert.

Das  Forward Darlehens wird ausgezahlt, wenn der Vertrag des auslaufenden Darlehens beendet ist. Während der bis zu 60 Monate möglichen Forward Zeit entstehen Ihnen selbstverständlich keine Bereitstellungszinsen.

Forward Darlehen kommt für alle Kreditnehmer in Frage, deren Zinsbindung innerhalb der nächsten 60 Monate ausläuft.  Das Forwarddarlehen macht besonders in Niedrigzinsphasen Sinn, da Sie sich das heutige Zinsniveau auf diese Weise sichern.  Sie können sich somit mit Hilfe des Forward Darlehens so gegen das Risiko steigender Zinsen schützen.

Vorteile

  • Sicherung der günstigen Zinsen in der Niedrigzinsphase
  • Vermeidung des Risikos steigender Zinsen
  • bis zu 60 Monate vor Auslauf Ihrer Zinsbindung möglich
  • Langfristige Planungssicherheit Ihrer monatlichen Belastung. Bei einem möglichen späteren starken Zinsanstieg erleben Sie keine bösen Überraschungen. Attraktiv ist diese Darlehensform deshalb vor allen für Kreditnehmer, die sich keine zusätzlichen finanziellen Belastungen leisten können.

Nachteile

  • die vereinbarten Zinsen des Forward Darlehens gelten auch, wenn bei Auslaufen der Zinsbindung günstigere Zinsen am Markt geboten werden. Bei Nichtabnahme würde dann eine Nichtabnahmeentschädigung fällig.
  • Kombination mit anderen Darlehensformen oder öffentlichen Fördermitteln (KfW) ist beim Forward Darlehen nicht möglich

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Forwarddarlehens:

  • Mindestdarlehenssumme 50.000 Euro
  • Zinsfestschreibung von 5 bis zu 15 Jahren möglich
  • Beleihungen bis zu maximal 100 % des Objektwertes möglich
  • Sondertilgungen bis zu 10 % p.a. möglich
  • Bereitstellungszinsfreie Zeit bis zu 60 Monaten möglich